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Der A2-Schein ist Pflicht, um Drohnen in der offenen Betriebskategorie A2 zu betreiben. Dies betrifft Drohnen der Klasse C2 (Startmasse über 900 g bis max. 4 kg).
Unabhängig von diesen Vorgaben würden wir jedoch jedem Drohnenpiloten empfehlen, sich mit den hier besprochenen Themen gründlich auseinanderzusetzen. Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQ des Luftfahrt-Bundesamtes.
Seit 2017 sind wir eine anerkannte Drohnenschule und bieten nun ab Januar 2021 unter der anerkannten Nummer DE.PStF.003 das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) an.
Für die A2-Prüfung benötigen Sie einen gültigen A1/A3-Schein und eine Erklärung über den Abschluss eines praktischen Selbststudiums nach UAS.OPEN.040. Weiterhin benötigen Sie eine stabile, hinreichend schnelle Internetverbindung von min. 2 MB/s (dies entspricht 16 Mbit/s bzw. “DSL 16.000”) und mindestens zwei Kameras (z.B. Webcam + Handykamera), die zur Überwachung Ihrer Prüfung verwendet werden können. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie einen Termin für die Onlineprüfung vereinbaren, in der das erlangte Wissen in Form von 30 Multiple Choice Fragen getestet wird.
Mit Ihrer Buchung erhalten Sie den Zugang zu unserem neuen Onlinekurs. Außerdem erhalten Sie unser Skript zum Lernen als PDF-Dokument. Ein zweiter Prüfungsversuch ist im Angebotspreis enthalten.
Haben Sie noch Fragen? Besuchen Sie unsere FAQ (häufig gestellten Fragen) oder die FAQ des LBA oder rufen Sie uns gerne jederzeit unter 0177 5612142 an.